Insbesondere im Fassadenbau werden oftmals neuartige Lösungswege beschritten.

Da Innovationen nicht immer den anerkannten Regeln entsprechen können, werden solche Konstruktionen oder Konstruktionsdetails baurechtlich oft im  Zustimmungsverfahren (Zustimmung im Einzelfall) oder durch ein Prüfzeugnis bzw. eine bauaufsichtliche Zulassung geregelt.

Durch unsere langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Prüfstellen, Prüfbehörden und Gutachtern, können wir Sie sicher bei Fragen der behördlichen Zustimmung unterstützen. 

Zustimmung im

Einzelfall

Somit können Sie frühzeitig auch bei nicht geregelten Bauprodukten oder Bauarten wieder Termin-, Planungs- und Kostensicherheit erhalten.

Ob Sie statische Beratung, eine  Typenstatik oder die komplette Abwicklung für ein Zustimmungsverfahren benötigen, wir können Ihnen  in jedem Punkt behilflich sein.