Insbesondere im Fassadenbau werden oftmals neuartige Lösungswege beschritten.
Da Innovationen nicht immer den anerkannten Regeln entsprechen können, werden solche Konstruktionen oder Konstruktionsdetails baurechtlich oft im Zustimmungsverfahren (Zustimmung im Einzelfall) oder durch ein Prüfzeugnis bzw. eine bauaufsichtliche Zulassung geregelt.
Durch unsere langjährige und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit unterschiedlichen Prüfstellen, Prüfbehörden und Gutachtern, können wir Sie sicher bei Fragen der behördlichen Zustimmung unterstützen.
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